DVGW Regelwerk W 400-2 (A)

DVGW Regelwerk W 400-2 (A), Stand August 2022

Das Regelwerk  aus dem Jahr 2004 wurde in den letzten Jahren in einem DVGW Arbeitskreis,
bei dem ich tätig war, grundlegend überarbeitet.
Besonders wurde auf die praktische Umsetzung der Vorgaben im Regelwerk geachtet.

Hierzu gehören ausschnittsweise:

  • Die praktische Anpassung beim Beschleunigten Normalverfahren zur ausreichenden Sättigung der ZM-Auskleidung.
  • Die Kriterien in der einstündigen Vorprüfung (Luftfreiheit) und der 30 minütigen Hauptprüfung im Kontraktionsverfahren (Druckabfall).
  • Die Eingliederung des Einflussminimierten Normalverfahrens in das Regelwerk.

Die Anforderung an die Messtechnik wurde neu geregelt:

  • Mechanische Druckschreiber dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
  • Standard sind elektronische Druckmessgeräte der Genauigkeitsklasse 0,1 und einer Auflösung von 10 mbar.
  • Protokollierende, elektronische Ablassmengenmesser, wobei die Ablassmenge elektronisch an das Prüfgerät oder ein Prüfprogramm übertragen wird, mit einer Genauigkeit von </= 5 % der zu bestimmenden Ablassmenge.
  • Bei einem Prüfvolumen > 0,1 m³ müssen Motorprüfpumpen eingesetzt werden.

Der Arbeitskreis hat seine Bearbeitung zur Aktualisierung der W 400-2 abgeschlossen.

Der Weißdruck zum aktuellen Regelwerk W400-2 (A) wurde im August 2022 zur Anwendung veröffentlicht.