DVGW Regelwerk G 469 (A)

DVGW Regelwerk G 469 (A), Stand Juli 2019

Dichtheitsprüfung von Gashausanschluss und Gasversorgungsleitungen

Sichtverfahren

  • A1 einmaliges Aufdrücken mit Wasser
  • A2 zweimaliges Aufdrücken mit Wasser
  • A3 einmaliges Aufdrücken mit Luft
  • A4 einmaliges Aufdrücken mit Betriebsgas

Druckmessverfahren

  • B2 zweimalige Aufdrücken mit Wasser
  • B3 Vereinfachte Druckmessverfahren mit Luft, bis maximal MOP = 5 bar
  • Mit diesem Verfahren werden auch die Gashausanschlussleitungen, mit verkürzten Beruhigungs- und Prüfzeiten geprüft.

Präzisionsdruckmessverfahren

C3 Dichtheitsprüfung mit Luft oder inertem Gas für Gasversorgungsleitungen mit einem DP von 5 – 16 bar. Das Verfahren kann mit oder ohne Messung der Erdtemperatur angewendet werden.

Druckvolumenmessverfahren

D2 Stresstest Prüfung analog dem Prüfverfahren B2, Prüfdruck wird vom Sachverständigen festgelegt. Im Anschluss an dieses Verfahren muss immer eine Dichtheitsprüfung nach B2 mit niedrigeren Prüfdrücken durchgeführt werden.

Unterdruckprüfverfahren (neu im DVGW Regelwerk G 469 (A), Stand Juli 2019

E3  Dieses Verfahren mit Luft eignet sich als alternatives Prüfverfahren zur Dichtheitsprüfung an Schweißnähten und gastechnischen Behälter, wo eine unmittelbare Beaufschlagung mit Druck nicht möglich ist. Wird auch zur Prüfung der Schweißnähte bei Fernwärmeleitungen eingesetzt.