DGUV Regel 100/500-2.31

                                  

Quelle: its-schmitz

 

 

DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.31 (früher BGR 500)

Diese Unterweisung ist jährlich durchzuführen und mit Nachweis zu bestätigen.

Bei dieser Schulung geht es in erster Linie darum die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die „Arbeiten an Gasleitungen“ durchführen

in Puncto Sicherheit und Vermeidung von Gefahren zu sensibilisieren.

Die Inhalte des Kapitels 2.31 werden unter Verwendung von Praxisbeispielen vermittelt.