
Quelle: DGUV Information 203-090
DGUV Information 203-090 (früher DGUV-Regel 100-500, Kapitel 2.31 – alte BGR 500)
Diese Unterweisung ist jährlich durchzuführen und mit Nachweis zu bestätigen.
Bei dieser Schulung geht es in erster Linie darum die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die
„Arbeiten an Gasleitungen“
durchführen in Puncto Sicherheit und Vermeidung von Gefahren zu sensibilisieren
und gibt Handlungshilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die Inhalte werden unter Verwendung von Praxisbeispielen vermittelt.